Der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, damit Schäden, die Anderen durch das Lenken eines Kraftfahrzeuges zugefügt werden, vom Versicherungsunternehmen beglichen werden.
Über die KFZ-Kaskoversicherung können weiter finanzielle Schäden, die dem Fahrzeughalter entstehen können, wie z. B. durch
- Diebstahl des Kraftfahrzeuges
- Elementarschäden am Kraftfahrzeug (z. B. Hagel, Sturmschäden, u.w.)
- Vandalismus am Kraftfahrzeug
- Parkschäden, bei denen der Verursacher nicht ausgeforscht werden kann
abgesichert werden.
Wir empfehlen auch immer den Abschluss einer KFZ-Rechtsschutzversicherung, um die Kosten, die durch Streitigkeiten bei Gericht im Zusammenhang mit dem KFZ entstehen können, abzusichern.